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Des Fois Logo Des Fois Informationsangebot Rentenreform 2026
Sachliche Einordnung
Stand: 2. August 2026
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Worauf viele Menschen in Deutschland bei der Rentenreform 2026 achten sollten

Einige Regeln der Rentenreform 2026 treffen Rentnerinnen und Rentner unmittelbar, werden im Alltag aber leicht übersehen. Diese Seite ordnet die wichtigsten Änderungen sachlich ein und zeigt, wen sie betreffen.

Gesponserter Informationsbeitrag von Des Fois Stand: 2. August 2026 Lesezeit etwa 6 Minuten

Aeltere Person prueft in Ruhe Unterlagen am Schreibtisch
Zur Einordnung: Die folgenden Informationen sind allgemein gehalten und ersetzen keine persönliche Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Es wird keine Empfehlung für einzelne Entscheidungen ausgesprochen. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer eigenen Situation wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung, Ihre Krankenkasse oder eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Wen die Rentenreform 2026 betrifft: ein kurzer Überblick

Die Rentenreform 2026 ist kein einzelnes Gesetz, sondern ein Bündel an Regelungen. Nicht jede Neuerung gilt für alle. Ob Sie unmittelbar betroffen sind, hängt vor allem davon ab, ob Sie bereits Rente beziehen, 2026 erstmals in Rente gehen oder neben der Rente arbeiten.

Der folgende Überblick ordnet die Gruppen nach Lebenssituation. So lässt sich schneller erkennen, welche der neuen Regeln für Sie persönlich eine Rolle spielen können.

Neurentnerinnen und Neurentner 2026

Für Sie zählt vor allem der Besteuerungsanteil von 84 Prozent und die Rentenerhöhung ab Juli. Der für Sie geltende Freibetrag wird dauerhaft festgeschrieben.

Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner

Ihr bestehender Rentenfreibetrag bleibt unverändert. Wichtig für Sie sind die Rentenerhöhung um 4,24 Prozent und, falls zutreffend, die Mütterrente III.

Arbeitende Rentnerinnen und Rentner

Mit der Aktivrente können Sie ab 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Beziehende einer Betriebsrente

Für Sie ist der Freibetrag bei den Krankenkassenbeiträgen relevant, der 2026 auf 197,75 Euro im Monat steigt.

4,24 %
mehr Rente ab 1. Juli 2026
2.000 €
steuerfreier Hinzuverdienst (Aktivrente)
197,75 €
Freibetrag Betriebsrente (GKV)
48 %
Rentenniveau gesichert bis 2031

Aktivrente: bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es die sogenannte Aktivrente. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeitet, kann bis zu 2.000 Euro im Monat, also bis zu 24.000 Euro im Jahr, steuerfrei hinzuverdienen. Der Freibetrag wird direkt über die Lohnabrechnung berücksichtigt, ein gesonderter Antrag ist dafür nicht nötig.

Wer profitiert, und wer nicht

Der Freibetrag gilt ausschließlich bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Nicht erfasst sind Minijobs, selbständige Tätigkeiten sowie Beamtenpensionen. Wichtig zu wissen: Es geht um die Steuer. Sozialversicherungsbeiträge, etwa zur Kranken- und Pflegeversicherung, können weiterhin anfallen.

Anschlussverbot entfällt

Mit der Reform wurde das frühere Anschlussverbot aufgehoben. Rentnerinnen und Rentner können dadurch auch befristete Verträge bei ihrer früheren Arbeitgeberin oder ihrem früheren Arbeitgeber annehmen, ohne dass dafür ein besonderer Sachgrund erforderlich ist.

Aeltere Person arbeitet konzentriert an einem ruhigen Arbeitsplatz
Die Aktivrente richtet sich an Menschen, die nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten möchten.

Rentenerhöhung: 4,24 Prozent mehr ab Juli 2026

Zum 1. Juli 2026 steigen die Renten um 4,24 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich dabei von 40,79 Euro auf 42,52 Euro je Entgeltpunkt. Die Anpassung gilt bundesweit einheitlich und für alle Rentenarten, also auch für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Rentnerinnen und Rentner müssen dafür nichts unternehmen, die Erhöhung erfolgt automatisch.

Was das konkret bedeutet, zeigen die folgenden Beispiele. Sie lassen sich leicht nachrechnen, indem die bisherige Bruttorente mit 4,24 Prozent multipliziert wird.

Bisherige BruttorenteErhöhung (4,24 %)Neue Bruttorente
1.200 €+ 50,88 €1.250,88 €
1.500 €+ 63,60 €1.563,60 €
1.800 €+ 76,32 €1.876,32 €

Die Beträge sind Bruttowerte. Ob und in welcher Höhe darauf Steuern anfallen, hängt von der persönlichen Situation ab, insbesondere vom Jahr des Rentenbeginns.

Besteuerung: was Neurentner 2026 wissen sollten

Wer 2026 erstmals in Rente geht, muss 84 Prozent der Bruttorente versteuern. Die verbleibenden 16 Prozent bilden den persönlichen Rentenfreibetrag, der für die gesamte Dauer des Rentenbezugs festgeschrieben wird. Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner sind davon nicht betroffen, ihr bisheriger Freibetrag bleibt bestehen.

Ob tatsächlich Steuern anfallen, entscheidet sich am Grundfreibetrag. Dieser liegt 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für gemeinsam veranlagte Paare. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen darüber liegt, entsteht eine Steuerpflicht. Viele Renten allein bleiben unterhalb dieser Grenze.

Betriebsrente und Krankenkassenbeiträge

Bei Betriebsrenten steigt der monatliche Freibetrag für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung 2026 auf 197,75 Euro. Er entspricht einem Zwanzigstel der Bezugsgröße, die 2026 bei 3.955 Euro im Monat liegt. Erst auf den Teil der Betriebsrente oberhalb dieses Freibetrags werden Krankenversicherungsbeiträge fällig.

Betrifft mich das? Ein kurzer Selbst-Check

Die folgenden Fragen helfen, die für Sie wichtigen Punkte einzugrenzen. Sie ersetzen keine individuelle Beratung, geben aber eine erste Orientierung.

  • Arbeiten Sie über die Regelaltersgrenze hinaus sozialversicherungspflichtig? Dann kann der Aktivrenten-Freibetrag von bis zu 2.000 Euro monatlich für Sie gelten.
  • Gehen Sie 2026 erstmals in Rente? Dann ist der Besteuerungsanteil von 84 Prozent für Sie maßgeblich.
  • Beziehen Sie eine Betriebsrente von mehr als 197,75 Euro im Monat? Dann fallen oberhalb des Freibetrags Krankenkassenbeiträge an.
  • Haben Sie Kinder, die vor 1992 geboren wurden? Dann kann die Mütterrente III ab 2027 für Sie relevant werden.

Rechtsstand: was beschlossen ist und was noch aussteht

Damit klar ist, worauf man sich verlassen kann, hier der Stand des Gesetzgebungsverfahrens zu den wichtigsten Punkten (Stand: 2. August 2026).

beschlossen

Aktivrente: gilt seit 1. Januar 2026.

beschlossen

Rentenerhöhung 4,24 Prozent: wirksam ab 1. Juli 2026.

beschlossen

Rentenniveau-Haltelinie 48 Prozent: verlängert bis 2031.

beschlossen

Mütterrente III: Anspruch ab 1. Januar 2027, Auszahlung voraussichtlich ab 2028 mit Rückwirkung. 0,5 Entgeltpunkte zusätzlich je Kind, das vor 1992 geboren wurde.

Start 2027

Altersvorsorgedepot: von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, der geplante Start ist der 1. Januar 2027. Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter.

Weitere 2026 wirksame Werte: der Mindestlohn liegt bei 13,90 Euro je Stunde, die Minijob-Grenze bei 603 Euro im Monat, der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bei 18,6 Prozent.

Häufige Fragen zur Rentenreform 2026

Die Erhöhung um 4,24 Prozent wird zum 1. Juli 2026 wirksam. Sie erfolgt automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich.

Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig arbeiten. Der Freibetrag gilt nicht für Minijobs, Selbständige oder Beamtenpensionen.

Nein. Der Besteuerungsanteil ergibt sich aus dem Jahr des Rentenbeginns. Ob eine Steuererklärung nötig ist, hängt vom Gesamteinkommen und dem Grundfreibetrag ab.

Der Anspruch besteht ab dem 1. Januar 2027. Die Auszahlung beginnt aus technischen Gründen voraussichtlich 2028, dann mit Rückwirkung für 2027.

Verbindliche Auskünfte erteilen die Deutsche Rentenversicherung, Ihre Krankenkasse sowie bei Steuerfragen eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

Persönliche Übersicht anfordern

Erhalten Sie eine auf Ihre Situation zugeschnittene Übersicht zur Rentenreform 2026

Beantworten Sie vier kurze Fragen. Wir senden Ihnen anschließend eine Zusammenfassung der für Sie relevanten Änderungen per E-Mail. Die Teilnahme ist kostenfrei und unverbindlich.

Schritt 1 von 5

Wie ist Ihre aktuelle Rentensituation?

Welche Themen der Rentenreform 2026 sind für Sie am wichtigsten?

Mehrfachauswahl möglich.

Beziehen Sie eine Betriebsrente?

Möchten Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeiten?

Wohin dürfen wir Ihre persönliche Übersicht senden?

Sie erhalten eine kostenfreie Zusammenfassung der für Sie relevanten Änderungen der Rentenreform 2026 per E-Mail. Es entstehen keine Kosten und keine Verpflichtungen.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Vielen Dank! Ihre Anfrage wurde aufgenommen.

Wir senden die für Ihre Situation relevante Übersicht zur Rentenreform 2026 in den nächsten Werktagen an die angegebene E-Mail-Adresse. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter support@desfois.com oder über das Impressum.

Diese Seite ist ein gesponsertes Informationsangebot und stellt keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Sie enthält keine Anlageempfehlungen. Maßgeblich für Ihren Einzelfall sind die Auskünfte der zuständigen Stellen. Stand der Informationen: 2. August 2026.